Teilnahmebediingungen
Fassadenbegrünung

Im Rahmen des Projektes „WILHELMS UrbanFarm“ kann eine Fassadenbegrünung im Förderprojekt in der Innenstadt realisiert werden. Interessierte Eigentümer von geeigneten Fassaden können sich bewerben.
- Gefördert werden nur tatsächlich entstandene Kosten. NICHT förderfähig sind beispielsweise Eigenleistungen, sich selbst in Rechnung gestellte Kosten des Eigentümers / der Eigentümerin und erstattungsfähige Umsatzsteuer.
- Erforderliche Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht müssen selbstständig vor Beginn der Maßnahme eingeholt werden.
- Die Arbeiten sind bis zum 30.11.2024 durchzuführen.
- Zweckbindungszeitraum: Die Begrünung (Fördergegenstand) muss mindestens 5 JAHRE in dem Zustand zum Zeitpunkt bzw. nach Beendigung der Fertigstellung / der Errichtung erhalten werden.
- Eine frühere Auszahlung oder Teilauszahlung ist auf Antrag und auf Basis des Baufortschrittes und eines Zwischenverwendungsnachweises möglich.
- Die Auszahlung des Erstattungsbetrages erfolgt nach positiv abgeschlossener Prüfung.
2. Freigegebene Kostenzusammenstellung / Kostenschätzung zweier Fachfirmen
3. Allgemeine Fördergrundsätze zur Förderung der Begrünung von Hausfassaden im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" sowie des Wilhelmshavener Projektes WILHELMS UrbanFARM
4. De-minimis-Erklärung (nur bei Unternehmen)

Fördergrundsätze
Die Aufenthaltsqualität wird maßgeblich durch das Aussehen der Hausfassaden und das Vorhandensein von Begrünung beeinflusst. Eine großflächige Begrünung ist zudem eine Maßnahme dem Klimawandel entgegenzutreten.
Fördervoraussetzungen
Die Bezuschussung von Fassadenbegrünungsmaßnahmen erfolgt nur in der Innenstadt von Wilhelmshaven. Die Abgrenzung ist in der Karte des Fördergebiets ersichtlich. Bevorzugt werden zentrale Lagen in der Fußgängerzone und Umgebung. Voraussetzung ist die Wahrnehmbarkeit der Fassaden von öffentlichen Verkehrsflächen aus.
Gehen mehr berücksichtigungsfähige Förderanträge ein als Fördergelder zur Verfügung stehen, entscheiden die o.g. Kriterien.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können folgende Investitionsmaßnahmen an Gebäuden:
- Begrünung von Fassaden inkl. der dafür nötigen Planung.
Nicht gefördert wird Fassadenwerbung und allgemeine Fassadeninstandsetzung.
Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Lage und Zustand des Gebäudes sinnvoll und wirtschaftlich sein und den Zielen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ entsprechen. Die Gebäude müssen dem heutigen Standard im Hinblick auf Wohn- und Arbeitsbedingungen entsprechen.
Die Maßnahmen an den Gebäuden müssen eine wesentliche Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der baulichen Anlage gewährleisten und fachgerecht ausgeführt werden.
Die Maßnahmen zur Begrünung von Hausfassaden müssen stadtökologisch sinnvoll sein und sollen insbesondere in exponierten Lagen Fassaden visuell optimieren. Sie sollen die Chance in Aussicht stellen, eine grundlegend neue positive Ausstrahlung des Gebäudes herbeizuführen.
Die Höhe der Förderung wird auf Basis der Kostenschätzungen zweier Fachfirmen und in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel festgelegt. Die Höhe der Förderung wird im Vertrag über die Durchführung einer Fassadenbegrünungsmaßnahme festgesetzt.
Übersteigen die maßnahmenbedingten Ausgaben die max. Förderhöhe, sind die übrigen Ausgaben durch die Eigentümerin / den Eigentümer selbst zu tragen.
Die Maßnahmen müssen mietneutral durchgeführt werden.
Mindestens fünfjährige Zweckbindung der neu hergerichteten Nutzung.
Antragsverfahren
Anträge auf Bezuschussung können von den GebäudeeigentümerInnen formlos bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wilhelmshaven mbH, Rathausplatz 10, 26382 Wilhelmshaven, urbanfarm@wilhelmshaven.de, gestellt werden.
Dem Antrag sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung und Visualisierung der geplanten Maßnahmen
- Kostenschätzungvoranschlag von zwei Fachfirmen für die geplante Maßnahme und Kostenzusammenstellung mit mindestens zwei Angeboten,
- Flächenermittlung nach Zeichnung oder Flächenaufmaß.
Nach Identifizierung der Anträge, die letztlich förderwürdig sind, schließen die Stadt Wilhelmshaven und die ImmobilieneigentümerInnen einen Vertrag zur Durchführung einer Fassadenbegrünungsmaßnahme gemäß Anlage 1 dieses Förderaufrufs.

