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Teilnahmebediingungen

Fassadenbegrünung

F2

Im Rahmen des Projektes „WILHELMS UrbanFarm“ kann eine Fassadenbegrünung im Förderprojekt in der Innenstadt realisiert werden. Interessierte Eigentümer von geeigneten Fassaden können sich bewerben.

- Das Grundstück der Eigentümer*in muss in der Innenstadt und damit im Fördergebiet liegen. (Siehe Standort)
- Gefördert werden nur tatsächlich entstandene Kosten. NICHT förderfähig sind beispielsweise Eigenleistungen, sich selbst in Rechnung gestellte Kosten des Eigentümers / der Eigentümerin und erstattungsfähige Umsatzsteuer.
- Erforderliche Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht müssen selbstständig vor Beginn der Maßnahme eingeholt werden.
- Die Arbeiten sind bis zum 30.11.2024 durchzuführen.
- Zweckbindungszeitraum: Die Begrünung (Fördergegenstand) muss mindestens 5 JAHRE in dem Zustand zum Zeitpunkt bzw. nach Beendigung der Fertigstellung / der Errichtung erhalten werden.
- Eine frühere Auszahlung oder Teilauszahlung ist auf Antrag und auf Basis des Baufortschrittes und eines Zwischenverwendungsnachweises möglich.
- Die Auszahlung des Erstattungsbetrages erfolgt nach positiv abgeschlossener Prüfung.

Wirtschaftsfoerderung bearb Februar 2023 2

Juliane Heimann
Projektleitung

T +49 (44 21) 91 06-13

Wirtschaftsfoerderung Februar 2023 9

Jennifer Renner
Projektmitarbeiterin

T +49 (44 21) 91 06-14