Förderung Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt im Rahmen des KfW-Umweltprogramms Maßnahmen des „Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen“ Unternehmen können hierüber Tilgungszuschüsse von bis zu 60 % für Maßnahmen zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an ihren Gebäuden und Geländen sowie in Gewerbe- und Industrieparks erhalten.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Online-Seminare „Unternehmen für Natürlichen Klimaschutz“ des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz (KNK) hin, die sich an (Förder-)Interessierte Unternehmen, Verbände und Fachplaner richten:
04. September 2024 (09:15 bis 12:00 Uhr) – Teil 1: Betriebsgelände und Wohnquartiere naturnah gestalten und fördern lassen
18. September 2024 (09:30 bis 12:00 Uhr) – Teil 2: Begrünung von Gebäuden und naturnahe Regenwasserversickerung
Es gelten grundsätzlich folgende Eckpunkte:
Antragsberechtigte: Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kommunen und kommunale unselbständige Eigenbetriebe – diese sind allerdings im Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (NKK)“ antragsberechtigt (sowie www.kfw.de/444)
Fördergegenstand: Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks:
Investitionen (bspw. Biotope, Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Begrünung von Gebäuden, Niederschlags- und
Wassermanagement), Planung und Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, Schulung von Personal, fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege