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Förderung Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen


Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt im Rahmen des KfW-Umweltprogramms Maßnahmen des „Natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen“ Unternehmen können hierüber Tilgungszuschüsse von bis zu 60 % für Maßnahmen zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an ihren Gebäuden und Geländen sowie in Gewerbe- und Industrieparks erhalten.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Online-Seminare „Unternehmen für Natürlichen Klimaschutz“ des Kompetenzzentrums Natürlicher Klimaschutz (KNK) hin, die sich an (Förder-)Interessierte Unternehmen, Verbände und Fachplaner richten:

04. September 2024 (09:15 bis 12:00 Uhr) – Teil 1: Betriebsgelände und Wohnquartiere naturnah gestalten und fördern lassen

18. September 2024 (09:30 bis 12:00 Uhr) – Teil 2: Begrünung von Gebäuden und naturnahe Regenwasserversickerung

Es gelten grundsätzlich folgende Eckpunkte:

Antragsberechtigte: Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln

Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kommunen und kommunale unselbständige Eigenbetriebe – diese sind allerdings im Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (NKK)“ antragsberechtigt (sowie www.kfw.de/444)

Fördergegenstand: Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks:

Investitionen (bspw. Biotope, Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Grün- und Außenanlagen, Entsiegelung von Flächen, Baumpflanzungen, Begrünung von Gebäuden, Niederschlags- und

Wassermanagement), Planung und Umsetzungsbegleitung von investiven Maßnahmen, Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen, Schulung von Personal, fachliche Begleitung und Unterstützung der Anwuchs- und Entwicklungspflege