Zum Inhalt springen

Förderung von Forschungsinfrastruktur

EFRE-Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutschein

Diese ist zum 04.10.2023 in Kraft getreten und bis zum 31.12.2029 gültig. Gemäß Rücksprache mit der NBank sind Antragstellungen ab sofort möglich. Die Programmunterlagen stehen auf u. g. Website zum Download bereit.

Es gelten folgende Eckpunkte:

  • Ziel: Ermöglichung eines Zugangs zu Forschungsinfrastruktur für KMU, um die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben
    Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Fördergegenstand: Innovationsgutscheine für KMU für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur, bei denen mithilfe von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, dass oder die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigt
  • Zuwendungsfähige Ausgaben: Fremdleistungen und indirekte Kosten, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur anfallen, zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
    Fördersatz: max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fördersumme: Innovationsgutschein in Höhe von mind. 5.000 Euro und max. 30.000 Euro (nach De-minimis)
  • Voraussetzungen:
    • Das Innovationsprojekt übertrifft den aktuellen Stand der Technik im Unternehmen.
    • Das Innovationsprojekt ist marktfähig und realisierbar.
    • Es liegt ein technisches Entwicklungsrisiko für das Unternehmen vor.
    • Die beauftragten Forschungs-/Entwicklungsdienstleister verfügen über das notwendige Know-how für die Projektrealisierung.
    • Die Gesamtfinanzierung ist vom antragstellenden Unternehmen sicherzustellen.
  • Antragstellung: Laufende Antragstellung bei der NBank
  • Hinweis: Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die NBank gemeinsam mit der Innovationszentrum Niedersachsen GmbH

Nähere Informationen können Sie den Programmunterlagen auf der Website

http://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/F%C3%B6rderung-der-Inanspruchnahme-von-Forschungsinfrastruktur-Innovationsgutscheine/#aufeinenblick

entnehmen (siehe Rubrik „Downloads“).

Quelle: www.eurooffice.de