Förderung: Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen
Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.
Facts:
- Antragstellung: 23.02.-31.03.2023
- Antragsberechtigte:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen, für die eine Bestätigung über deren wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch entsprechende Gewerbeanmeldung belegt ist
- Rechtlich selbständige Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, bei denen über 50% der Lohn- und Gehaltskosten an niedersächsischen Betriebsstätten/ Standorten entstehen.
- Fördergegenstand: Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie (Energiekosten)
- Förderhöhe: Max. 80 % der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, wobei der Förderhöchstbetrag auf max. 500.000 Euro begrenzt ist (bei verbundenen Unternehmen ebenfalls max. 500.000 Euro)
- Antragsvoraussetzungen:
- Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen
- Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand (Cashflow und/oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zum 30.11.2022 unter dem verfügbaren am 01.07.2022 gelegen haben. Mindestens muss ein Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe ausgewiesen werden (min. 2.400 Euro)
- Förderzeitraum: Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022
- Bedingungen:
- Der Ausgabenanstieg ist kausal auf die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zurückzuführen
- Ab einer Förderhöhe von 100.000 Euro sind entsprechende Belegunterlagen vorzulegen
- Das Unternehmen ist ohne eine Hilfe in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht oder massiv beeinträchtigt ist
- Der Fortbestand des Unternehmens erscheint zum Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung einer gewährten Billigkeitsleistung gesichert und betriebsbedingte Kündigungen sind im Jahr 2023 nicht vorgesehen
- Antragstellung:
- Über das Portal der NBank (bis zum Ablauf des Tages 31.03.2023)
- Dokumente, Angaben & Erklärungen, die anzugeben sind:
- Name der vertretungsberechtigten Person des Unternehmens
- Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
- Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch entsprechende Gewerbeanmeldung,
- Entwicklung der Beschaffungsausgaben für Energie (Gegenüberstellung des Gesamtzeitraumes 07-12/2021 zu 07-12/2022)
- Liegt aufgrund einer Neugründung ein vollständiger Vergleichszeitraum nicht vor, wird der Referenzzeitraum ermittelt aus dem monatlichen Durchschnitt von Gründung bis zum 30.06.2022 multipliziert mit sechs
- Übersicht der Veränderung des Cash-Flows / Zahlungsmittelbestandes als Gegenüberstellung zu den Stichtagen 01.07.2022 und 30.11.2022
- Anzahl der gesicherten Dauerarbeitsplätze und Ausbildungsplätze
- Ab einer Förderhöhe von 100.000 Euro sind entsprechende Belegunterlagen dem Antrag beizufügen
- Nach der Antragsprüfung:
- Die Bewilligungsstelle zahlt zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 % des errechneten Förderbetrages aus
- Sobald nach Ablauf der Antragsfrist alle Anträge geprüft sind, zahlt die Bewilligungsstelle die Differenz zwischen endgültig ermittelter Billigkeitsleistung und bereits angewiesenem Abschlag aus
Kontakt:
- NBank-Beratung
- Telefon: 0511 30031-9333
- E-Mail: beratung@nbank.de