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Neue Förderungsmöglichkeiten für Schnelladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit einer aktuellen Pressemitteilung neue Antragsmöglichkeiten im Rahmen des Programms zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (innerhalb der Förderrichtlinie Elektromobilität) angekündigt. Hierfür werden nunmehr weitere 150 Mio. Euro bereitgestellt. Unterstützt wird der Aufbau von gewerblich genutzten Schnellladepunkten sowie des dafür notwendigen Netzanschlusses für E-Pkw und E-Lkw.

Die Antragsstellung ist ab dem 03. Juni 2024 online über den Projektträger Jülich (PTJ) unter https://lis.ptj.de/ möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, insbesondere:

  • Handwerks- und Gewerbebetriebe
  • Transport- und Logistikunternehmen
  • Flottenanwender wie bspw. Mietwagen- und Carsharing-Anbieter
  • Pflegedienste
  • Bedingung: Jedes Unternehmen darf nur einen Antrag stellen.

Zusammenfassung der Fördereckdaten:

Fördergegenstand: Errichtung von nicht-öffentlicher, gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW für E-Pkw und E-Lkw.

Förderfähige Ausgaben:

  • Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z. B. elektrische Stromspeicher)
  • Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau
  • Voraussetzung: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Diese Fördermöglichkeit bietet eine hervorragende Chance, den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in Ihrem Unternehmen voranzutreiben. Die Mittel werden im Windhundverfahren vergeben – eine zügige Antragstellung ist daher entscheidend!

Antragstellungsplattform