Zum Inhalt springen


89 Millionen Euro-Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ fördert niedersächsische Kommunen und Unternehmen

Das Land Niedersachsen hat ein Förderprogramm für „Klimaschutz und Energieeffizienz" veröffentlicht, das 89 Millionen Euro umfasst und aus dem Landeshaushalt sowie aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden – die Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01. März und 01. September statt. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet dazu am 17. Januar 2023 eine Info-Veranstaltung mit einem Schwerpunkt auf Kommunen und am 31. Januar 2023 eine Info-Veranstaltung mit einem Schwerpunkt auf Unternehmen an.

Folgende Investitionen sind förderfähig:

• Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
• Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
• Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
• Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU


Förderhöhe und -voraussetzungen:

Die Förderung umfasst dabei einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 70% - die Förderhöhe ist abhängig von den räumlichen Voraussetzungen, der Art der Maßnahme und beihilferechtlichen Grundlagen. Zu beachten ist, dass die Fördersumme zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen muss! Für die Beurteilung der Förderwürdigkeit sind zudem (bei Antragstellung) die erwarteten Einsparungen an Energie je Euro der Investition und die Einsparung an CO2-Äquivalenten nachzuweisen und durch die Prognose eines Sachkundigen des BMWK / BAFA (Energieeffizienzexperten) zu bestätigen.

Gefördert werden:

• Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft
• Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere TrägerInnen öffentlicher Gebäude
• Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft
• Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
• Landesgesellschaften mit privater Rechtsform und Kultureinrichtungen

Im Rahmen der Förderung von betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken sind ausschließlich niedersächsische Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie Kommunale Unternehmen förderfähig.

Weitere Informationen zu der Richtlinie finden Sie bei der NBank:

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Klimaschutz-und-Energieeffizienz.html#wenfoerdernwir