Zum Inhalt springen

Neues aus der Förderlandschaft

Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Unterstützung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen benötigen, können sich ab sofort für EENergy-Energieeffizienzzuschüsse von bis zu 10.000 Euro bewerben. Der EENergy-Zuschuss ist eine einmalige und 100-prozentige Unterstützung, die nach der Einführung von Verbesserungen gewährt wird, sobald eine Wirksamkeit von mindestens 5 % nachgewiesen wurde.

Mehr Informationen zu den Zuschüssen

Neues Förderprogramm der KFW: NBank Investitionskredit (NIK)

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen kann Ihnen diese Förderung langfristige Investitionen ermöglichen oder Betriebsmittelfinanzierungen erleichtern. Insbesondere sollen mit der Darlehensvergabe Transformations- und Umstellungsinvestitionen infolge des Ukraine-Krieges gefördert werden. Als Folgen des Ukraine-Krieges gelten primär die Auswirkungen in den Bereichen Energie, technologische Transformation und Beeinträchtigung von Lieferketten. Eine Antragstellung ist bis zum 04.12.2024 möglich.

Mehr Informationen zum Investitionskredit

Ein Förderprogramm der BAFA für gewerbliche Nutzer: Kälte- und Klimaanlagen

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 12. Februar 2024 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.

Mit der Novellierung werden die Förderhöhen für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen angehoben und die Richtlinie um einen neuen Fördergegenstand „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ erweitert.

Mehr Informationen zum Förderprogramm

NBank-INFO: Frist für Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verlängert

Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen ist um ein halbes Jahr verlängert worden. Sie läuft jetzt bis zum 30. September 2024. Darauf haben sich Bund und Länder bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz verständigt. Unternehmen, die entsprechende Abrechnungen nicht eingereicht hatten, drohte vor der Fristverlängerung eine Vollrückforderung der ausgezahlten Summen nach dem 31. März 2024.

Mehr Informationen zu den Überbrückungshilfen